Freitag, 2. März 2012

Der "Sumpf" des tierschutzwidrigen Hundehandels

Momentan frage ich mich, warum es nicht möglich ist, ein Gesetz zu erlassen, welches folgende Punkte beinhaltet:

- den Verkauf, die Weitergabe, den Ex- oder Import/Transit von Hunden nur zu  genehmigen, wenn sie mindestens 3 bzw. 4 Monate alt und grundimmunisiert, entwurmt, gechipt und (tierärztlich bestätigt) gesund sind.

- die Herkunft lückenlos nachgewiesen werden kann, d.h. Züchter im In- oder Ausland eine Genehmigung zur Zucht besitzen und verpflichtet sind die Elterntiere artgerecht und tierschutzkonform zu halten.

- ehemals herrenlose Hunde, Streuner, Notfälle nur von eingetragenen Tierschutzvereinen über Landesgrenzen verbracht werden dürfen, die Herkunft der Tiere ebenfalls lückenlos dokumentiert wurde. Ort des Auffindens, Name und Adresse des behandelnden Tierarztes, Adresse der Pflegestelle oder des Tierheimes in den Ursprungsländern. Jedes Tier sollte anhand eines Fotos in den EU-Ausweisen optisch zu identifizieren sein.
Jeder neue Halter sollte das Recht haben Einsicht in die Herkunft seines Tieres erlangen zu können, um sicher gehen zu können, daß es nicht schon als "Handelsware" eine wahre Odyssee durch Europa hinter sich hat.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen